GEKAUFT BEI: Rewe für € 3,99 (auch in anderen Märkten erhältlich)
GERUCH: Es riecht nach Sekt oder Wein. Wonach genau? Tja, gute Frage. Das konnten wir auch mit vereinten Nasen nicht wirklich eindeutig erschnuppern.
GESCHMACK: Der Sekt ist zumindest das, was auf dem Etikett steht: halbtrocken. Das ist aber auch schon alles, was uns deutlich auffiel. Der höhere Restzuckergehalt ließ mit viel Fantasie fruchtige Aromen erahnen, diese wurden jedoch durch den deutlich süßen Geschmack direkt wieder zunichtegemacht.
GESAMTEINDRUCK: Es ist ein alkoholhaltiges Getränk mit Kohlensäure, das lässt sich wie beim trockenen Rotkäppchen Sekt zumindest positiv vermerken. Viel mehr aber auch nicht. Angesichts der Mengen, die von diesem Produkt hergestellt werden, die zudem stets identisch schmecken sollen, ist es unumgänglich, dass dieses Produkt in erster Linie rein auf Quantität und weniger auf geschmackliche Raffinesse ausgelegt ist.
Zumindest kann ich erahnen, warum Kunden gern nach diesem Sekt greifen: er entspricht den Erwartungen von den Weinfreunden, die es gerne süßer mögen, er ist preiswert und macht nicht blind. Die einzelnen Bewertungen der Verkostungsgruppe reichten von mangelhaft bis befriedigend, so dass wir uns nach zähen Diskussionen auf die Mitte einigten.
BEWERTUNG: Ausreichendes Preis-Genuss-Verhältnis [Note 4]
BEWERTET: August 2015
HINTERGRUNDINFO - Perlwein, Schaumwein & Co.
Perlwein, Schaumwein, Sekt, Prosecco, Flaschengärung, Cava und Champagner sind nur einige der Begriffe, die Dir vielleicht schon bekannt sind. Nur - was ist was? Die kurzen Erläuterungen sollen Dir eine erste kleine Hilfe im Begriff des Begriffsdschungels sein.Perlwein: Der Oberbegriff für sogenannte halbschäumende Weine in Flaschen, die mindestens einen vorhandenen Alkoholgehalt von 7 Vol.-% sowie einen Kohlensäureüberdruck zwischen 1 und maximal 2,5 bar aufweisen müssen. Perlweine gelten als der untere Einstieg in die Welt der "prickelnden" Weine. Sie sind ein Zwischenstufe zu den sogenannten Still- und Schaumweinen. Sie sind kennzeichnungspflichtig und dürfen nicht in Flaschen angeboten werden, die für die Schaumweine vorbehalten sind. Folgerichtig unterliegen Perlweine in Deutschland nicht der Sektsteuer. (Auch als Vino Frizzante (Italien) oder Semi-Sparkling Wine (GB, USA) bezeichnet.)
Schaumwein: Der Oberbegriff für weinhaltige Getränke in Flaschen, die mindestens einen vorhandenen Alkoholgehalt von 9,5 Vol.-% sowie einen Kohlensäureüberdruck von mindestnes 3 bar aufweisen müssen. (Auch als Spumante (Italien) oder Sparkling Wine (GB, USA) bezeichnet.)
Sekt: In Deutschland dürfen nur Qualitätsschaumweine als Sekt bezeichnet werden. Diese müssen über mindestens einen vorhandenen Alkoholgehalt von 10,0 Vol.-% sowie einen Kohlensäureüberdruck von mindestens 3,5 bar aufweisen. Daneben gibt es noch Winzersekte, die weiteren gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Prosecco: Diese Bezeichnung dürfen seit 2010 nur italienische Stillweine sowie Perl- oder Schaumweine (Frizzante oder Spumante) tragen, die aus den gesetzlich geschützten Anbaugebieten Venetien und Friaul-Julisch Venetien stammen. Sie müssen zudem nur aus der Rebsorte Glera hergestellt werden.
Bis 2009 hieß diese Rebsorte selbst Prosecco und alle Produkte, die aus dieser Rebsorte hergestellt wurden, durften mit dem Namen Prosecco in den Handel gebracht werden.
Flaschengärung: Qualitätsschaumweine, die unter anderem mindestens 9 Monate in der Flasche reifen müssen, bevor sie in den Handel gebracht werden, dürfen auf dem Etikett mit dem Begriff Flaschengärung bezeichnet werden.
Cava: Spanische Bezeichnung für Schaumweine, die nach der Methode der Flaschengärung hergestellt wurden.
Champagner: Französische Bezeichnung für Schaumweine, die nach der Methode der Flaschengärung hergestellt wurden. Der Begriff Champagner ist markenrechtlich geschützt. Die Herstellung unterliegt strengen Regeln und Bestimmungen. So darf der Begriff nur genutzt bzw. auf dem Etikett angegeben werden, wenn das Produkt aus dem streng abgegrenzten Anbaugebiet Champagne stammt.
Süßegrade/Restzuckergrenzen: Nach europäischem Weinrecht können Perl- und Schaumweine auf dem Etikett mit ihrem Restzuckergehalt (im Produkt gelöster Zucker) werben. Je nach Herstellungsland sind die nachstehenden Bezeichnungen zulässig:
- Brut Zéro, Brut Nature, Brut Sauvage, Brut Intégral, Ultra Brut oder Brut Ultra: Restzuckergehalt zwischen 0 - 3 g/l und keine Versanddosage (bevor die Schaumweine nach Methode der Flaschengärung in den Handel gelangen, werden produktionsbedingte Flüssigkeitsverluste mit der sogenannten Versanddosage ausgeglichen. Dazu werden entweder Süßweine, Zuckerlösungen oder andere Schaumweine vor dem Verkorken zugesetzt).
- Extra Herb, Extra Brut, Brut de Brut: Restzuckergehalt zwischen 0 - 6 g/l.
- Herb, Brut: Restzuckergehalt weniger als 15 g/l.
- Extra Trocken, Très Sec, Extra Dry: Restzuckergehalt zwischen 12 und 20 g/l.
- Trocken, Sec, Dry, Secco: Restzuckergehalt zwischen 17 und 35 g/l.
- Halbtrocken, Demi-Sec, Medium Dry: Restzuckergehalt zwischen 35 - 50 g/l.
- Süß, Mild, Doux, Sweet, Dolce: Restzuckergehalt über 50 g/l.